Markus sitzt im März 2026 in Köln am Küchentisch. Er vergleicht Angebote und plant die Dachbelegung. In vier Wochen will er die Leistung festzurren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geänderte Sätze drücken Exporteinnahmen. Wer Lasten verschiebt, steigert den Eigenverbrauch um 5–15 Prozentpunkte.
  • Bei Volleinspeisung bis 10 kWp sind 12,7 ct/kWh möglich. Ohne Export fehlen planbare Einnahmen.
  • Umsatzsteuer: 0 % für Lieferung und Installation nach § 12 Abs. 3 UStG. Das senkt die Rechnung direkt.
  • Einkommensteuer: § 3 Nr. 72 EStG befreit typische Wohnanlagen. Gilt bis 30 kW je Einheit und 100 kW je Person.
  • Planung: Entgelttermine im Oktober und Januar einplanen. Zwei Wochen Puffer helfen spürbar.
  • Empfehlung: Eigenverbrauch steigern und Tarifstufe prüfen. 10 % Kostenreserve einplanen.

Neue EEG-Sätze: Was die geänderten Einspeisevergütungen für Anlagenbesitzer bedeuten

Die Vergütung bestimmt Ihre Erlöse aus eingespeistem Strom. Für Teileinspeisung gelten 8,0 ct/kWh bis 10 kWp. In der nächsten Stufe bis 40 kWp sind es 6,9 ct/kWh. Bei Volleinspeisung bis 10 kWp liegt der Satz bei 12,7 ct/kWh. Diese Staffelung prägt die Planung.

Wichtig ist die Nennleistung in kWp (Kilowatt-Peak, Spitzenleistung unter Normbedingungen). Die Tarifstufe richtet sich nach dieser Größe. Wer knapp unter einer Grenze bleibt, erhält oft mehr je Kilowattstunde. Ein Beispiel zeigt die Wirkung anschaulich. Exportieren Sie zum Beispiel 1.500 kWh, ergeben sich bei 8,0 ct/kWh genau 120 €. In der Stufe mit 6,9 ct/kWh wären es 103,50 €. Über 20 Jahre entsteht ein spürbarer Abstand.

Zwei Strategien sind üblich. Teileinspeiser erhöhen die Selbstverbrauchsquote (Anteil Eigenstrom in Prozent). Sie verschieben Verbräuche in Sonnenstunden. Waschmaschine und Spülmaschine laufen dann mittags. Auch die Wallbox (Heim-Ladestation fürs E‑Auto) lädt in dieser Zeit. Volleinspeiser optimieren dagegen die belegte Fläche. Jede zusätzliche Modulreihe bringt dann mehr Export.

Ein Praxisblick hilft bei der Einordnung. Im Juni 2025 zeigte ein Datenlogger auf einem 8‑kWp‑Dach mittags 6 kW Export. Der stündliche Erlös lag bei beispielsweise 0,48 €. Grundlage waren damals 8 ct/kWh. Das klingt klein, lief aber mehrere Stunden stabil.

Wann lohnt Einspeisen besonders? Wenn der Eigenverbrauch kaum steigerbar ist. Das gilt zum Beispiel bei ganztägiger Abwesenheit. Dann liefern auch niedrige Sätze verlässliche Einnahmen. Wenn Sie tagsüber steuern können, steigt der Nutzen je Kilowattstunde. Ein Speicher (Batterie zur Stromspeicherung) hilft zusätzlich. Er rechnet sich aber nur bei planbar vielen Zyklen im Jahr. Als Daumenwert eignen sich beispielsweise 150–200 Vollzyklen.

Ein konkreter Leitfaden erleichtert die Wahl. Prüfen Sie zuerst die Dachfläche und mögliche Verschattung. Bleibt die erwartete Leistung knapp unter 10 kWp, kann die höhere Stufe vermieden werden. Liegt Ihr Tagesprofil eher abends, hilft eine Schaltsteckdose mit Timer. Zwei gezielte Geräte reichen oft für drei Prozentpunkte mehr Eigenverbrauch.

Steuern, Umsatzsteuerfreiheit und Förderansprüche prüfen

Steuern und Förderungen prägen die Nettorendite. Die Details entscheiden. Planen Sie daher die Weichen vor der Bestellung. Wer sauber dokumentiert, vermeidet teure Schleifen.

0 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG gilt für Lieferung und Installation. Erfasst sind auch wesentliche Komponenten und Speicher, soweit sie zum System gehören. Der Anwendungsbereich betrifft Anlagen auf, an oder in Wohngebäuden. Erfasst sind auch Nebengebäude wie Garagen. Maßgeblich sind private und vermietete Wohnobjekte. Für rein gewerbliche Objekte gelten abweichende Regeln. Ein Beispiel verdeutlicht die Wirkung. Bei einem Nettopreis von beispielsweise 12.000 € entfielen früher 2.280 € Umsatzsteuer. Heute bleiben es 12.000 €. Die Erstinvestition sinkt sofort. Reine Reparaturen ohne Lieferung profitieren in der Regel nicht.

Die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG gilt für Anlagen auf, an oder in Gebäuden. Sie greift bis 30 kW je Wohn‑ oder Gewerbeeinheit und bis 100 kW je Steuerpflichtigem. Die Begünstigung richtet sich vor allem an private Betreiber. Vermieter profitieren regelmäßig ebenfalls. Überschreitungen führen zur Steuerpflicht der betroffenen Einheiten. Ein Beispiel zeigt die Grenze. Ein Einfamilienhaus mit 20 kW bleibt steuerfrei. Ein Dreifamilienhaus mit je 30 kW je Einheit summiert 90 kW. Es bleibt bei einer Person innerhalb der Gesamtgrenze. Wird pro Einheit die Grenze überschritten, sind die dortigen PV‑Einnahmen steuerpflichtig.

Grenzfälle erfordern Sorgfalt. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die Einordnung zu prüfen. Bei gewerblichen Flächen kann die Steuerfreiheit entfallen. Halten Sie Zuordnungen und Messkonzepte schriftlich fest. So vermeiden Sie spätere Korrekturen.

Meldepflichten bleiben bestehen. Die Inbetriebnahme ist vorab dem Netzbetreiber zu melden. Der Eintrag im zuständigen Register erfolgt üblicherweise binnen vier Wochen nach Inbetriebnahme. Ohne Eintrag drohen Vergütungskürzungen. Planen Sie einen Puffer für die Bestätigung ein. Für den Betrieb brauchen Sie zudem einen freien Zählerplatz. Klären Sie den Platz früh. Sonst verzögert sich die Inbetriebnahme.

Ein Praxisfall zeigt die Bedeutung. Im Herbst 2025 verschob eine Eigentümergemeinschaft die Bestellung um 14 Tage. Grund war eine ungeklärte Steueroption. Der Liefertermin rutschte dadurch in den nächsten Monat.

Checkliste für Planung und Fristen:

  • Steuerstatus früh festlegen: Prüfen Sie 0 % USt und § 3 Nr. 72 EStG samt Grenzen.
  • Vorabmeldung beim Netzbetreiber veranlassen. Rechnen Sie mit beispielsweise 10–15 Arbeitstagen Rücklauf.
  • Registereintrag binnen vier Wochen nach Inbetriebnahme erledigen. Ohne Eintrag drohen Kürzungen.
  • Bei Gemeinschaftsanlagen: Beschluss und Verteilerschlüssel schriftlich sichern.
  • Einspeisevertrag und Zähleraustausch rechtzeitig anstoßen. Lieferzeiten betragen teils etwa 4–8 Wochen.
  • Unterlagen bündeln: Lageplan, Anlagendaten, Dachstatik und Elektroprotokolle bereithalten.

Förderungen ergänzen die Kalkulation. Für Speicher oder Wallboxen gibt es teils Zuschüsse. Diese sind regional unterschiedlich. Ein Beispiel zeigt die Größenordnung. Manche Programme zahlen zum Beispiel 150 € je kWh Speicherkapazität. Häufig gilt ein Deckel von etwa 1.500 € pro Standort. Prüfen Sie Bedingungen, Fristen und Kombinationsverbote. Legen Sie Zusagen schriftlich ab, bevor Sie bestellen.

Beachten Sie die Geltungsbereiche. Förderungen richten sich oft an private Eigentümer. Gewerbliche Anträge unterliegen gesonderten Anforderungen. Teilweise sind Mindestlaufzeiten für Stromverträge vorgegeben. Häufig sind technische Mindestgrößen genannt. Dazu zählen zum Beispiel bidirektionale Zähler oder intelligente Steuerboxen.

Netzentgelte und Strompreis: Wie Ausgaben Ihre Rendite schmälern

Netzentgelte sind Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes. Sie sind Teil des Endkundenpreises. Vorläufige Entgelte erscheinen im Oktober. Endgültige Werte folgen im Januar. Das erschwert feste Prognosen. Planen Sie daher eine Sicherheitsmarge ein.

Der Hebel Eigenverbrauch ist stark. Bei 1.000 kWh Eigenverbrauch sparen Sie beispielsweise 1.000 × 0,3835 € = 383,50 €. Die gleiche Menge bringt bei 0,08 € Einspeisevergütung nur 80 €. Die Differenz beträgt 303,50 € pro 1.000 kWh. Das zeigt den Effekt klar.

Im Betrieb wirken die Effekte stundenweise. Ein 9‑kWp‑System senkte im Juli 2025 samstags zwischen 9 und 13 Uhr den Netzbezug um 3,2 kW. Die Abendkosten gingen dadurch um rund 4 € pro Tag zurück. Im November 2025 brachte ein 6‑kWp‑Dach täglich 5 kWh zusätzlichen Eigenverbrauch. Die Monatsrechnung sank dadurch um etwa 8 €. Im Januar 2026 lud eine Wallbox mittags 15 kWh. Der nächtliche Netzbezug fiel an mehreren Tagen auf Null.

Definieren Sie Ihre Selbstverbrauchsquote (Anteil Eigenstrom in Prozent). Ziel sind belastbare Annahmen für Ihre Planung. Nutzen Sie dazu eine einfache Rechenlogik. Markieren Sie jede Zahl als Beispielwert.

Rechenlogik mit Beispielannahmen:

  • Jahresertrag = kWp × 900 kWh/kWp·a (Beispielwert)
  • Selbstverbrauch_kWh = Jahresertrag × Selbstverbrauchsquote
  • Export_kWh = Jahresertrag − Selbstverbrauch_kWh
  • Jahresnutzen = Selbstverbrauch_kWh × Haushaltsstrompreis (z. B. 0,3835 €/kWh) + Export_kWh × Einspeisevergütung (z. B. 0,08 €/kWh)
  • Einfache Amortisation = Systemkosten ÷ Jahresnutzen

Beispielrechnung für 9.000 kWh Jahresertrag: Bei 40 % Selbstverbrauch nutzen Sie 3.600 kWh selbst. Das spart 3.600 × 0,3835 € = 1.380,60 €. 5.400 kWh gehen zu 0,08 € ins Netz. Das ergibt 432,00 €. Der Gesamtnutzen liegt bei rund 1.812,60 € pro Jahr. Liegen die Gesamtkosten beispielsweise bei 13.500 €, ergibt sich eine Amortisation von etwa 7,5 Jahren.

Kurz‑Sensitivität bei demselben Jahresertrag (Beispielrechnung):

  • Bei 30 % Selbstverbrauch: Nutzen ≈ 2.700 × 0,3835 € + 6.300 × 0,08 € = 1.539,45 €. Amortisation bei 13.500 € Kosten: etwa 8,8 Jahre.
  • Bei 60 % Selbstverbrauch: Nutzen ≈ 5.400 × 0,3835 € + 3.600 × 0,08 € = 2.358,90 €. Amortisation bei 13.500 € Kosten: etwa 5,7 Jahre.
  • Kostenspanne: Liegen die Gesamtkosten bei etwa 11.000 €, sinkt die Amortisation auf rund 6,1 Jahre. Bei etwa 15.000 € steigt sie auf rund 8,3 Jahre.

Größeres System, zwei Szenarien (Beispielrechnung): Aus 27.000 kWh Jahresertrag ergeben sich bei 30 % Selbstverbrauch 8.100 kWh Eigenverbrauch und 18.900 kWh Export. Nutzen bei 0,3835 € und 0,069 €: etwa 3.106,35 € + 1.304,10 € = 4.410,45 €. Bei beispielsweise 36.000 € Investition resultieren rund 8,2 Jahre Amortisation. Steigt die Eigenverbrauchsquote auf 60 %, ergeben sich 16.200 kWh Eigenverbrauch und 10.800 kWh Export. Der Nutzen steigt dann auf etwa 6.212,70 € + 745,20 € = 6.957,90 €. Die Amortisation sinkt so auf rund 5,2 Jahre.

Achten Sie auf Preisschwankungen. Im Januar 2026 erhöhten manche Anbieter den Arbeitspreis um 2 ct/kWh. Die monatliche PV‑Ersparnis sank in einem Haushalt dadurch um etwa 12 €. Solche Effekte gehören als Reserve in die Kalkulation.

Handlungstipps für Planung unter Unsicherheit:

  • Beobachten Sie die Entgeltankündigungen im Oktober und die Endwerte im Januar.
  • Kalkulieren Sie mit einer Preisbandbreite und halten Sie zum Beispiel 10 % Reserve vor.
  • Verträge mit Preisgarantie schaffen Planbarkeit für die ersten 12–24 Monate.
  • Setzen Sie auf Lastmanagement und, falls passend, einen Speicher.

Ein persönlicher Erfahrungswert aus Projekten 2025 hilft hier. Wer den Strompreis monatlich prüfte, fand oft 1–2 ct/kWh Sparpotenzial. Das gelang durch Tarifwechsel und angepasste Abschläge.

Fazit und Empfehlung

Die Rendite hängt 2026 stärker am Eigenverbrauch als an der Einspeisevergütung. Wer Verbräuche konsequent verlagert, erhöht den Nutzen je Kilowattstunde. Steuerliche Begünstigungen verbessern die Nettorendite zusätzlich. Das reduziert Aufwand in der laufenden Abrechnung.

Ihre Kurzstrategie für die Entscheidung ist klar. Prüfen Sie die aktuelle Tarifstufe Ihrer geplanten Leistung. Legen Sie eine realistische Selbstverbrauchsquote fest. Rechnen Sie zwei Szenarien durch, zum Beispiel mit 35 % und 55 % Eigenverbrauch. Vergleichen Sie die Amortisationsdauer direkt in Jahren. Planen Sie die Entgelttermine im Oktober und Januar mit ein.

Konkrete Entscheidungshilfe für die Größe: Ist die erwartete Selbstverbrauchsquote hoch, fällt ein niedriger Einspeisetarif weniger ins Gewicht. Dann zählen smarte Steuerungen und ein passend dimensionierter Speicher. Bei niedriger Quote wird die Vergütung wichtiger. Prüfen Sie dann die Tarifstufe und die Dachbelegung besonders genau.

Nächste Schritte für einen reibungslosen Ablauf:

  • Lassen Sie eine Profi‑Kalkulation mit klaren Beispielannahmen erstellen.
  • Klären Sie den Steuerstatus mit Blick auf Befreiung und 0 % USt vor Bestellung.
  • Bereiten Sie Meldungen an Netzbetreiber und zuständiges Register frühzeitig vor.
  • Planen Sie Puffer bei Zähleraustausch und Lieferketten ein.

Ein praktischer Schlussblick schärft das Timing. In einem Projekt 2026 rettete ein Zwei‑Wochen‑Puffer den Inbetriebnahmetermin. Die erste Einspeisevergütung floss dadurch planmäßig im Folgemonat.